nDSG und DSGVO: Was Ihre Website wirklich braucht

Leuchtende Leiterbahnen auf einer dunklen Platine

Schweizer Recht, EU-Recht, Cookies, Google Fonts und Tracking. Die wichtigsten Datenschutzregeln für Websites, verständlich erklärt und mit einer klaren Checkliste.

Datenschutz klingt nach Paragrafen und Pflichtübung. Für Ihre Website ist er vor allem eine Frage des Vertrauens. Besucherinnen und Besucher merken, ob eine Seite sie respektiert: am Cookie-Banner, an der Ladezeit und an den Diensten, die im Hintergrund mitlesen.

Zwei Gesetze, eine Website

Seit dem 1. September 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Datenschutzgesetz, kurz nDSG. Es orientiert sich an der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO, ist in einigen Punkten aber pragmatischer.

Die DSGVO betrifft auch Schweizer Unternehmen, sobald sie Waren oder Dienstleistungen für Personen in der EU anbieten oder deren Verhalten auswerten. Wer international auftritt, richtet seine Website deshalb am besten gleich nach beiden Regelwerken aus.

Die fünf wichtigsten Punkte

1. Eine vollständige Datenschutzerklärung

Sie erklärt, welche Daten Ihre Website erhebt, wozu und an wen sie weitergegeben werden. Dazu gehören Server-Logfiles, Kontaktformulare, Statistik und alle eingebundenen Dienste von Drittanbietern.

2. Cookies und Einwilligung

In der Schweiz genügt meist eine klare Information. Für Besucher aus der EU braucht es für alle nicht notwendigen Cookies eine aktive Einwilligung. Am einfachsten ist es, auf solche Cookies ganz zu verzichten. Dann entfällt auch der Banner.

3. Schriften und Dienste von Drittanbietern

Werden Schriften direkt von Google-Servern geladen, übermittelt der Browser die IP-Adresse an Google. Ein deutsches Gericht hat das 2022 als Datenschutzverstoss gewertet. Die Lösung ist einfach: Schriften, Bilder und Videos gehören auf den eigenen Server.

4. Statistik mit Augenmass

Wer wissen will, wie seine Website genutzt wird, braucht nicht zwingend Google Analytics. Werkzeuge wie Matomo laufen auf eigener Infrastruktur, ohne Cookies und mit gekürzten IP-Adressen. Die Zahlen reichen für fundierte Entscheidungen und Ihre Besucher bleiben unbeobachtet.

5. Sichere Formulare

Kontaktformulare müssen verschlüsselt übertragen werden und dürfen nur die Daten abfragen, die Sie wirklich brauchen. Ein Hinweis auf die Datenschutzerklärung direkt beim Formular schafft Transparenz.

Checkliste für Ihre Website

  • HTTPS auf allen Seiten
  • aktuelle Datenschutzerklärung nach nDSG und, falls nötig, DSGVO
  • Schriften und Medien auf dem eigenen Server
  • keine Tracking-Cookies ohne Einwilligung
  • Statistik ohne Cookies oder mit sauberer Einwilligung
  • Kontaktformular mit minimalen Pflichtfeldern
  • Impressum mit vollständigen Firmenangaben

So machen wir es

Diese Website ist das beste Beispiel: keine Tracking-Cookies, keine fremden Schriften, Statistik auf eigener Infrastruktur. Deshalb braucht sie keinen Cookie-Banner. Gern bauen wir Ihre Website nach denselben Grundsätzen. Mehr dazu in unserer Beratung.

Dieser Beitrag bietet einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Brauche ich in der Schweiz einen Cookie-Banner?

Das Schweizer Datenschutzgesetz verlangt in der Regel keine vorgängige Einwilligung für Cookies, wohl aber eine transparente Information. Richtet sich Ihre Website auch an Personen in der EU, gelten die strengeren europäischen Regeln mit Einwilligung.

Darf ich Google Analytics verwenden?

Grundsätzlich ja, mit korrekter Datenschutzerklärung und, für EU-Besucher, einer Einwilligung. Datenschutzfreundliche Alternativen wie Matomo auf eigener Infrastruktur ersparen Ihnen den Cookie-Banner in vielen Fällen ganz.

Wer haftet bei Verstössen gegen das nDSG?

Das nDSG sieht Bussen von bis zu 250 000 Franken vor. Anders als in der EU richten sie sich in erster Linie gegen die verantwortlichen Personen und setzen Vorsatz voraus.

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