Barrierefreiheit wird Pflicht: Was der European Accessibility Act für Schweizer Firmen bedeutet
Seit Juni 2025 gelten in der EU verbindliche Regeln für barrierefreie digitale Angebote. Wer in die EU verkauft, ist betroffen. Ein Überblick mit konkreten Schritten.
Etwa jeder sechste Mensch lebt mit einer Behinderung. Dazu kommen ältere Menschen, Personen mit einem gebrochenen Arm oder jemand, der sein Smartphone in der prallen Sonne benutzt. Eine barrierefreie Website erreicht sie alle. Seit dem 28. Juni 2025 ist das in der EU für viele Angebote auch gesetzlich vorgeschrieben.
Was der European Accessibility Act verlangt
Der European Accessibility Act, kurz EAA, verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für Websites besonders relevant sind:
- Onlineshops und andere Angebote des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Bankdienstleistungen für Privatkundschaft
- Buchungs- und Ticketsysteme im Personenverkehr
- E-Books und die Software dafür
Die Mitgliedstaaten haben die Regeln in eigene Gesetze übertragen, in Deutschland etwa im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Kontrollen und Bussen unterscheiden sich deshalb von Land zu Land.
Warum Schweizer Firmen betroffen sind
Entscheidend ist, wo Ihre Kundschaft sitzt. Wer aus der Schweiz an Konsumentinnen und Konsumenten in Deutschland, Österreich oder Frankreich verkauft, muss die Anforderungen erfüllen. Der Firmensitz in Amriswil, Zürich oder Genf ändert daran nichts.
Woran sich Barrierefreiheit messen lässt
Als technischer Massstab gilt die europäische Norm EN 301 549. Sie stützt sich auf die Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG. Die wichtigsten Punkte in der Praxis:
- Bedienbar mit der Tastatur: Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein, mit sichtbarem Fokus.
- Ausreichende Kontraste: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben.
- Saubere Struktur: Überschriften, Listen und Formulare sind korrekt ausgezeichnet, damit Screenreader sie vorlesen können.
- Alternativtexte: Bilder mit Inhalt erhalten eine kurze Beschreibung.
- Verständliche Formulare: Felder sind beschriftet, Fehler werden klar benannt.
- Rücksicht auf Bewegung: Animationen lassen sich pausieren oder werden reduziert, wenn das System es verlangt.
Ein Gewinn über das Gesetz hinaus
Barrierefreie Websites sind fast immer auch schnellere und besser strukturierte Websites. Suchmaschinen lesen dieselbe Struktur wie ein Screenreader. Wer heute investiert, verbessert Reichweite, Ranking und Nutzererlebnis in einem Schritt.
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Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang Ihr Angebot betroffen ist, klären Sie im Zweifel mit einer Fachperson.
Häufige Fragen
Gilt der European Accessibility Act auch für Unternehmen in der Schweiz?
Ja, sobald Sie betroffene Produkte oder Dienstleistungen an Konsumentinnen und Konsumenten in der EU anbieten, zum Beispiel über einen Onlineshop. Massgebend ist der Markt, nicht der Firmensitz.
Sind kleine Unternehmen ausgenommen?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Barrierefreiheit lohnt sich trotzdem, weil sie mehr Menschen erreicht und das Ranking stärkt.
Reicht ein Plugin für Barrierefreiheit?
Nein. Sogenannte Overlay-Plugins beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht und werden von vielen Betroffenen sogar als störend empfunden. Barrierefreiheit entsteht durch saubere Struktur, Gestaltung und Inhalte.